Platzordnung für alle Campinggäste
Sehr geehrte Campinggäste,
wir freuen uns, Sie auf unserem Campingplatz begrüßen zu dürfen und heißen Sie herzlich willkommen!
Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die folgende Platzordnung an:
Artikel 1: Betreiber
Der Campingplatzbesitzer ist verpflichtet den Ausweis von jeder Person, welch auf dem Campingplatz verbleiben will, zu verlangen.
Minderjährige ohne Begleitung von ihren Eltern werden nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Eltern akzeptiert.
Artikel 2: die Übernachtungskosten
Jeder Camper ist verpflichtet die Personengebühr bzw. Übernachtungsgebühr spätestens am Tag der Abreise laut gültiger Preisliste zu entrichten.
Die Übernachtungskosten werden anhand einer aktuellen Preisliste verrechnet, gemäß den getätigten Übernachtungen auf dem Campingplatz.
Die Stellplätze sind bis um 12:00 des Abreisetages zu räumen. Wenn man später abreist, wird eine zusätzliche Übernachtung verrechnet. (Außer Vor und Nebensaison). Wegen den aktuellen Corona - Bestimmungen ist eine kostenfreie Stornierung nach Rücksprache per E-Mail oder telefonisch möglich.
Artikel 3: Lärm und Ruhe
Nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf Ihre Mitcamper und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Das Benehmen und die Bekleidung soll stets korrekt sein.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Mittagsruhe besteht zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr.
Artikel 4: Haustiere
Wir sind hundefreundlich und gestatten das Mitbringen von Hunden. Hunde jeder Größe müssen im Platzbereich ständig angeleint sein. Bitte achten Sie darauf, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Wegen, in Wiesen oder Felder verrichtet. Hundekot ist vom jeweiligen Hundehalter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen, sonst droht der Platzverweis. Sanitärgebäude, Vermietobjekte und Spielbereiche dürfen mit Hunden nicht betreten werden.
Artikel 5: Autoverkehr
Fahren mit motorisierten Fahrzeugen ist im Platzbereich nur für die An- u. Abfahrt erlaubt. Es ist überall Schritttempo einzuhalten den Fußgänger haben immer Vorrang. Das gilt für Fahrzeuge aller Art (Fahrräder etc.). Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug gestattet dieses ist auf dem eigenen Stellplatz oder auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen. Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung.
Artikel: 6 Hygiene und Sauberkeit
Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen so zu verlassen, wie Sie diese vorgefunden haben. Das Rauchen, sowie die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in die Sanitärräume sind nicht gestattet.
Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall sortiert im Wertstoffhof am Sanitärgebäude. Die Behälter sind gekennzeichnet. Es wird kein Sperrmüll und Problemabfall angenommen. Beachten Sie bitte unsere speziellen Abfallinformationen. Abfall von zu Hause darf nicht mitgebracht werden.
Das Schmutzwasser ihrer mobilen Toiletten können sie in den Ausgussstellen entleeren. Lassen Sie kein Abwasser im Erdreich versickern und entsorgen Sie niemals direkt in die Regenwasser-Kanalisation.
In den Spülbecken darf nur das Spülen von Geschirr vorgenommen werden. Schuhe, Fahrräder waschen etc. ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
Bitte helfen Sie Wasser zu sparen. Behandeln Sie die Anlagen und Einrichtungen des Platzes sorgsam und halten diese sauber. Nehmen Sie Rücksicht auf ihre Mit-Camper und verhalten Sie sich verantwortungsbewusst.
Artikel 7: Sicherheit/Notfälle
Notrufnummer in Luxemburg ist 112 | Polizei 113
Defibrillator steht ihnen an der Rezeption zur Verfügung.
Das offene Feuer ist auf dem Campinggelände strengstens untersagt.
Feuerlöscher stehen ihnen an der Rezeption, Restaurant und bei den Sanitäranlagen zur Verfügung. Bei Feuer informieren Sie umgehend die Campingverwaltung.
Erste-Hilfekasten steht Ihnen in der Restaurant und bei den Sanitäranlagen zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
Bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit Flüssiggasanlagen muss die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Gasflaschen (auch leere) dürfen nur mit aufgesteckter Sicherheitskappe transportiert werden.
Bei starken Stürmen und Unwettern bitten wir Sie sichere Orte außerhalb der Zelte, Wohnwagen etc. aufzusuchen.
Artikel 8: Kinder
Wir möchten Sie dran erinnern das Eltern für Ihre Kinder haften. Kinder dürfen nicht an den Wasserzapfstellen und Duschen spielen. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Verleih von Kanus an Minderjährige nur möglich mit Einwilligungserklärung unterschrieben von einem Elternteil.
Artikel 9: Abreise oder Vorzeitige Abreise
Die Abreiseformalitäten erledigen Sie bitte am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis 12 Uhr sauber und geräumt zu hinterlassen.
Bei Abreise nach der Mittagsruhe wird eine weitere Tagesgebühr berechnet. (siehe Artikel 2)
Bei einer vorzeitigen Abreise, bitte geben Sie am Vorabend der Abreise Bescheid und erledigen Sie die Abrechnung.
Artikel 10: Platzpflege
Einfriedungen und Gräben um die Zelt- bzw. Stellplätze sowie separate Gartenlauben sind nicht erlaubt. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien und ähnliches (Vorzeltauslegerware) nicht auf dem Boden ausgelegt werden. Ausgenommen sind luftdurchlässige Gittermatten. Bei Beschädigung von Einrichtung und Bepflanzung wird der Camper haftbar gemacht.
Artikel 11: Fischerei
Allgemeine Fischerschonzeit vom 01.03-14.06
Wer das Fischen ausüben möchte, muss einen auf seine Namen lautenden Fischereierlaubnisschein mit sich führen. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei nur unter Aufsicht einen volljährigen Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins ausgeübt werden. Es gibt Fang Verbote zu beachten für untermäßige Fische und besondere Schonzeiten für verschiedene Arten. Pro Person darf nur eine Angel benutzt werden. Angelscheine können Sie auf der Gemeindeverwaltung erwerben.
Artikel 12: W-Lan
Das W-Lan ist überall auf dem Campingplatz kostenfrei für unsere Gäste verfügbar.
Das Besuchen und downloaden illegaler Webseiten und Inhalte ist strengstens untersagt.
Artikel 13: Einhalten der Hausordnung
Das Hausrecht wird von der Verwaltung und dem Platzwart im Auftrag des SIT de Rosport ausgeübt.
Das Hausrecht beinhaltet die Möglichkeit, Personen oder Gruppen des Platzes zu verweisen oder nicht aufzunehmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe oder der Platzordnung erforderlich erscheint. Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
Der Platzmieter verpflichtet sich auch für Mitreisende und eigene Besucher die Platzordnung zu befolgen.
Wir haften nicht für Schäden, Diebstähle und Verluste am Eigentum der Platzmieter und dessen Mitreisende, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Platzpersonals vorliegt. Für den Wohnwagen ist eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für ggf. herabfallende Äste haftet der Platzhalter nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung.
Artikel 14: Sonstiges
Der Gebrauch von Drohnen sowie das überfliegen von Personen, Straßen oder Tieren ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf dem Campingplatz.
An unserer Rezeption finden Sie viele Anregungen über Besichtigungs- und Freizeitmöglichkeiten in der näheren Region. Wenn Sie Wünsche oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir helfen gerne weiter
Ihr Team vom Campingplatz